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   VG Weimar, 25.09.2002 - 8 K 2698/99.We   

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VG Weimar, 25.09.2002 - 8 K 2698/99.We (https://dejure.org/2002,34999)
VG Weimar, Entscheidung vom 25.09.2002 - 8 K 2698/99.We (https://dejure.org/2002,34999)
VG Weimar, Entscheidung vom 25. September 2002 - 8 K 2698/99.We (https://dejure.org/2002,34999)
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  • BVerwG, 21.07.1999 - 8 B 171.99

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters - Übertragung eines

    Auszug aus VG Weimar, 25.09.2002 - 8 K 2698/99
    Der Kläger begehrt zunächst die Wiederaufnahme des durch Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar rechtskräftig abgeschlossene Klageverfahren zum Az.: 2 K 1039/95.We. Das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 09.03.1999 wurde auf Grund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.07.1999 (BVerwG 8 B 171.99) rechtskräftig.

    Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.07.1999 (BVerwG 8 B 171.99) wurde die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.

    Dieser wurde erst nach Abschluss des Vorprozesses aufgefunden und erst im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (- 8 B 171.99 -) in der Anlage zum Klägerschriftsatz vom 18. Juni 1999 in das Verfahren eingeführt.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1979 - IV 673/79
    Auszug aus VG Weimar, 25.09.2002 - 8 K 2698/99
    Auch diese lag im Vorprozess vor und kann deshalb nicht als Restitutionsgrund erneut geltend gemacht werden, da sie schon im Vorprozess erfolglos geltend gemacht wurde (vgl. dazu auch VGH Mannheim, Urt. v. 16.10.1976, - IV 673/79 -).

    Die Regelung dieser Vorschrift erfasst entsprechend ihrem Sinn und Zweck nicht Urkunden, die Restitutionskläger schon im Vorprozess eingeführt hat (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 16.10.1976, - IV 673/79 -).

  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74

    Ausnahmen von der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des

    Auszug aus VG Weimar, 25.09.2002 - 8 K 2698/99
    Denn eine Restitutionsklage ist auch dann unzulässig, wenn der Kläger Urkunden vorlegt, die im Vorprozess durch das Gericht in rechtskräftigem Urteil - wenn auch in bewusster Unkenntnis des Inhalts - als unerheblich für seine Entscheidung gewürdigt wurden (vgl. OLG Frankfurt/M. Urt. v. 24.08.1981, MDR 1982, 60, 61; so wohl auch BVerwG, Urt. v. 26.11.1976, NJW 1977, 1978).
  • BVerwG, 29.08.1986 - 5 B 49.84

    Wiederaufnahme - Restitutionsgrund

    Auszug aus VG Weimar, 25.09.2002 - 8 K 2698/99
    Die Befugnis des Prozessgerichts zur materiellrechtlichen Prüfung des Restitutionsgrundes kann nicht auf den Abschnitt der Zulässigkeitsprüfung übertragen werden bzw. in dieses Stadium vorverlagert werden (vgl. BVerwG, NVwZ 1987, 218).
  • OVG Bremen, 19.03.1990 - 2 T 1/90

    Fachärztliches Gutachten ; Urkunde; Unzulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage;

    Auszug aus VG Weimar, 25.09.2002 - 8 K 2698/99
    Wird dies versäumt, so steht der außerordentliche Rechtsbehelf der Restitutionsklage nicht zur Verfügung (vgl. dazu Reichsgericht, JW 09, 464; OLG Frankfurt, a.a.O., OLG Oldenburg, Urt. v. 27.10.1998, NJW-RR 1443; OVG Bremen, Urt. v. 19.03.1990, NJW 1990, 2337.).
  • OLG Frankfurt, 24.08.1981 - 3 UF 32/81
    Auszug aus VG Weimar, 25.09.2002 - 8 K 2698/99
    Denn eine Restitutionsklage ist auch dann unzulässig, wenn der Kläger Urkunden vorlegt, die im Vorprozess durch das Gericht in rechtskräftigem Urteil - wenn auch in bewusster Unkenntnis des Inhalts - als unerheblich für seine Entscheidung gewürdigt wurden (vgl. OLG Frankfurt/M. Urt. v. 24.08.1981, MDR 1982, 60, 61; so wohl auch BVerwG, Urt. v. 26.11.1976, NJW 1977, 1978).
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